(1) Allgemeine Bestimmungen
- Die Anmeldung für die Jugendreisen erfolgt über die Website von Jugendweihe Thüringen e.V. Auf Anfrage ist eine Anmeldung ebenso in den Geschäftsstellen der Regionalvereine möglich.
- Alle angemeldeten Teilnehmenden erhalten eine Buchungsbestätigung per E-Mail oder per Post inkl. des Reisepreis-Sicherungsscheins und des Formblatts für Pauschalreisen.
- Für die Teilnahme an einer Reise von Jugendweihe Thüringen e.V. müssen die Teilnehmenden mindestens 13 Jahre alt sein und dürfen am letzten Reisetag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Die Abfahrts- und Ankunftsorte werden für die einzelnen Reisen festgelegt. Zubringerleistungen sind selbst zu erbringen bzw. kostenpflichtig, wenn sie vom Reiseveranstalter organisiert werden.
- Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, den Anordnungen der Betreuungspersonen Folge zu leisten.
- Die Reisen sind nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet.
- Je Teilnehmende/n wird Gepäck im Umfang eines Koffers und eines Handgepäckstücks transportiert. Bei der London-Reise ist aus organisatorischen Gründen ausschließlich die Mitnahme eines Handgepäckstücks erlaubt. Bei Wintersportreisen kann zusätzlich die benötigte Wintersportausrüstung mitgenommen werden.
Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Jugendweihe Thüringen e.V. Gepäck und sonstige mitgenommene Gegenstände sind, etwa beim Umsteigen an Bahnhöfen und Flughäfen sowie am Zielort, von den Teilnehmenden eigenständig zu transportieren und zu beaufsichtigen. - Für einige Jugendreisen gelten Sonderbedingungen (siehe Punkt 9).
(2) Fälligkeiten von Zahlungen
- Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung muss eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises geleistet werden. Die Restzahlung ist anschließend bis 50 Tage vor Reiseantritt fällig. Der gesamte Reisepreis kann ebenso in einer Summe bezahlt werden.
- Nach vollständiger Zahlung werden die Reiseunterlagen erstellt und etwa 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reiseveranstalter per E-Mail oder per Post zugesandt.
- Wird die jeweils fällige Zahlung nicht fristgerecht geleistet, behält sich Jugendweihe Thüringen e.V. vor, nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung, vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Rücktrittsgebühren gemäß Punkt 4 fällig.
(3) Kündigung der Reise durch Jugendweihe Thüringen e.V.
- Jugendweihe Thüringen e.V. kann die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn kündigen, wenn die Mindestanzahl der Teilnehmenden nicht erreicht ist. Die Erstattung des gezahlten Betrages erfolgt zu 100%.
- Im Falle höherer Gewalt und Nichtverantwortbarkeit der Reise (Naturgewalten, kriegerische Unruhen u. Ä.) wird die Reise abgesagt. Der gezahlte Betrag wird erstattet.
(4) Rücktritt
- Bei Rücktritt von einer gebuchten Reise, behält Jugendweihe Thüringen e.V. Stornogebühren lt. nachfolgender Liste ein:
- Auch bei Rücktritt wegen „allgemeiner Terrorgefahr“ gelten die unter 4a genannten Gebühren.
- Der Rücktritt ist schriftlich zu richten an:
Jugendweihe Thüringen e.V.
Magdeburger Allee 68
99086 Erfurt
oder per E-Mail an:
info@jugendweihe-thueringen.de - Bei konkreten Gefahren und Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt gilt Punkt 3 dieser Reisebedingungen.
- Wurden von Jugendweihe Thüringen e.V. Vorleistungen getätigt (z.B. Flüge, Übernachtungen, Tickets usw.), die nicht mehr kostenfrei storniert werden können, sind diese von einer Rückerstattung ausgeschlossen und werden einbehalten und/oder gegebenenfalls in Rechnung gestellt.
- Nimmt der/die Teilnehmende einzelne Reiseleistungen aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch, obwohl Jugendweihe Thüringen e.V. diese ordnungsgemäß angeboten hat, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
(5) Mitteilungspflicht und Ausschluss
- Mit der Anmeldung für eine Jugendreise ist durch die Erziehungsberechtigten über Erkrankungen, Gebrechen, gesundheitliche Einschränkungen oder auch Leiden des/der Teilnehmenden zu informieren, die (wie in den Reiseleistungen benannt) eine reibungslose und eigenständige Teilnahme beeinträchtigen könnten. Hierzu zählen auch psychische Erkrankungen.
- Jugendweihe Thüringen e.V. behält sich vor, nach interner Prüfung und vor Versand der Buchungsbestätigung, die Mitnahme in bestimmten Fällen abzulehnen, wenn die Erfüllung der Aufsichtspflicht von Seiten des Vereins nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall ist keine Zahlung fällig.
- Wird noch im Voraus zur Reise oder während der Reise bekannt, dass die Mitteilungspflicht missachtet wurde und eine reibungslose und eigenständige Teilnahme wie unter 5a beschrieben nicht möglich ist, behält sich Jugendweihe Thüringen e.V. vor, die Mitnahme oder die weitere Teilnahme abzulehnen.
- Müssen Teilnehmende regelmäßig Medikamente einnehmen, so ist eine übersichtliche Auflistung und die Verabreichung unter Bemerkungen / Hinweise auf dem Reisemerkblatt unbedingt anzugeben. Ein Medikationsplan ist der/dem Teilnehmenden zur Jugendreise mitzugeben. Für die Einweisung in die Medikation sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Für die ordnungsgemäße Verwahrung und regelmäßige Einnahme der Medikamente ist die/der Teilnehmende selbst verantwortlich.
- Sollten Teilnehmende trotz vorheriger Ermahnung die Reise nachhaltig stören, gegen die Belehrungsinhalte oder geltende Gesetze verstoßen, sodass eine weitere Teilnahme an der Reise unzumutbar ist, kann Jugendweihe Thüringen e.V. den/die Teilnehmende/n von der weiteren Reise ausschließen.
- Eine Ermahnung ist entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des/der Teilnehmenden so schwerwiegend ist, dass ein sofortiger Ausschluss dringend notwendig ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn andere Teilnehmende oder Außenstehende gefährdet oder in ihren Rechten verletzt werden (z.B. Konsum illegaler Drogen, Gewalt, diskriminierendes Verhalten, gezieltes Mobbing, sexuelle Belästigung).
- Durch Missachtung der Mitteilungspflicht, daraus entstehende notwendige Maßnahmen oder durch Ausschluss von der Reise entstehende Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Jugendweihe Thüringen e.V. hat weiterhin Anspruch auf den Reisepreis.
(6) Mitwirkungspflicht
- Teilnehmende sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Teilnehmende sind insbesondere verpflichtet, Beschwerden oder Probleme sofort den Betreuungspersonen zu melden. Diese sprechen sich mit der Reiseleitung ab und versuchen, sofern möglich, Abhilfe zu schaffen. Melden Teilnehmende einen Mangel nicht oder nicht rechtzeitig und ist deshalb keine Lösung möglich, haben sie keinen Anspruch auf Preisnachlass oder Schadenersatz. - Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich bei Reisebeginn pünktlich am vereinbarten Treffpunkt bei den zuständigen Betreuungspersonen anzumelden und ggf. erforderliche Dokumente vorzulegen. Mit dieser Anmeldung geht die Aufsichtspflicht für die Dauer der Reise von den Erziehungsberechtigten an die Betreuungspersonen über.
Die Aufsichtspflicht geht mit der Rückankunft am vereinbarten Ankunftsort wieder an die Erziehungsberechtigten über. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, pünktlich am Rückankunftsort einzutreffen. Sie sind ebenso verpflichtet, die Betreuungspersonen darüber zu informieren, wenn sich ihr Kind bei der Rückkehr allein aus der Aufsichtspflicht entlassen darf oder die Aufsichtspflicht durch eine dritte Person übernommen wird. Hierfür muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Teilnehmenden dürfen sich bei der Rückankunft nicht ohne Rücksprache mit den Betreuungspersonen von diesen entfernen.
(7) Preisanpassungen
- Die Reisepreise beruhen auf den derzeit gültigen Preisen. Als Folge von unvorhergesehenen Preisanstiegen (z.B. für Kraftstoffe, Gebühren und Versorgungsleistungen usw.) behält sich Jugendweihe Thüringen e.V. eine Preisanpassung vor, über die bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn informiert wird.
- Übersteigt eine notwendige Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, ist eine Zustimmung erforderlich und das Rücktrittsrecht wird eingeräumt. In diesem Fall gilt Punkt 4. Geringere Preiserhöhungen sind einseitig durch Jugendweihe Thüringen e.V. möglich.
(8) Versicherungen und Pass-, Visa- sowie Gesundheitsbestimmungen
- Jugendweihe Thüringen e.V. vermittelt den Teilnehmenden auf Wunsch zusätzliche Reiseversicherungen. Hierfür gilt: Erstinformation gemäß §66 VVG (erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb). Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
- Jede/r Teilnehmende ist für das Beschaffen und Mitführen eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass – für Reisen außerhalb der Europäischen Union) bei allen Jugendreisen sowie einer gültigen Auslandskrankenversicherung selbst verantwortlich.
- Jugendweihe Thüringen e.V. informiert die Teilnehmenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor der Buchung sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person der/des Teilnehmenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
(9) Sonderbedingungen für einzelne Reisen
- England / London und New York City / USA
Der Rücktritt von diesen Reisen kann nur bis 10 Wochen vor Reisebeginn, abzüglich der Stornogebühr von 20% des Reisepreises, erfolgen. Wurden vom Verein Vorleistungen getätigt (z.B. Flüge, Übernachtungen, Tickets usw.), die nicht mehr kostenfrei storniert werden können, sind diese von einer Rückerstattung ausgeschlossen und werden einbehalten und/oder gegebenenfalls in Rechnung gestellt.
Ersatzteilnehmende können gestellt werden. Eventuell anfallende Gebühren, die durch die Umschreibung anfallen (z.B. bei Flügen), müssen ebenfalls übernommen werden.
Die Teilnahme an diesen Reisen ist auf Anfrage auch für Erwachsene und Kinder möglich. Jugendliche im unter 1c genannten Alter haben Vorrang. - Language Farm
Es gelten die AGB von Language Farm: https://languagefarm.net/. - Sommercamp / JugendweiheTREFF
Für beide Reisen gelten die AGB von Tweeny Tours: https://www.tweeny.de/.
Achtung: Unbedingt den Reisevertrag unterschrieben an den Veranstalter Tweeny Tours fristgerecht zurücksenden. - Skispaß in den Alpen und Sprachreise Swansea / Wales
Für beide Reisen gelten zusätzlich die AGB von wisotour: https://www.wisotour.de/. - Segeln auf der Ostsee
Die Unterbringung in den Kammern erfolgt nicht geschlechtergetrennt.
Die Teilnahme an dieser Reise ist auf Anfrage auch für Erwachsene möglich. Jugendliche im unter 1c genannten Alter haben Vorrang.
Erfurt, den 04. September 2025